Thema: Regeln des Waisenhauses Mi Apr 09, 2014 7:44 pm
Regeln des Waisenhauses
1. Der Umgang mit anderen: Es wird von den Kindern verlangt, dass sie sich anständig und respektvoll ihren Älteren gegenüber verhalten. Ein harmonisches Miteinander ist die wichtige Grundbasis des Zusammenlebens, daher sollten Streitigkeiten auch rasch einem Erzieher oder Lehrer gemeldet werden. Die Älteren und Erzieher sind ebenso dafür zuständig, sich um die Jüngeren und Neulinge zu kümmern und ihnen und sich gegenseitig den Aufenthalt im Waisenhaus so angenehm wie möglich zu gestalten. Zur Pflicht eines älteren Geschwisterchen und Erziehern zählt unter anderem: - Das Vorlesen von Büchern - Das Spielen miteinander - Das Lernen miteinander - Beaufsichtigung in Küchen und Bastelräumen; einem Kind ist es untersagt, alleine in einem dieser Räume zu sein! - Beaufsichtigung von erkrankten Kindern
2. Lärm: Da dem Haus Disziplin sehr wichtig ist, ist es vonnöten, den Kindern beizubringen, dass sie zwar Spaß haben können, allerdings dabei nicht unerträglich viel Lärm machen sollen. Die Kinder müssen Rücksicht auf ihr Umfeld nehmen.
3. Sauberkeit: Die Bewohnder des Hauses müssen ihre Zimmer stets rein halten und sich selbst um deren Sauberkeit kümmern. Die Älteren und Erzieher werden darauf achten, dass die Jüngeren ihre Zimmer ordentlich sauber halten. Ein Mal pro Woche wird es Rundgänge geben.
4. Ausgangssperre: Jedes Kind ist dazu verpflichtet, sich zur Zeit der Ausgangssperre in seinem Zimmer zu befinden. Dafür sorgen sowohl ältere Geschwister, als auch Erzieher. Kinder bis 12 Jahre sollten bereits um neun Uhr nachts im Bett sein, während die Älteren eine weitere Stunde wachen dürfen.
5. Verschlossenes bleibt verschlossen: Das Waisenhaus war einmal ein großes Herrenhaus und besitzt demnach unzählige Räume. Doch, nicht jeder dieser Räume ist für die Kinder zugänglich oder von belang. Aus diversen Gründen der Privatsphäre und Sicherheit ist es ihnen untersagt, verschlossene Räume oder abgesperrte Treppen zu betreten. Die Erzieher werden ein aufmerksames Auge auf das Einhalten dieser Regel haben.
6. Schulplficht: Diese Regeln gelten ebenso im Schulgebäude, dass die Kinder regelmäßig zu besuchen haben. Euch werden Papier und Tinte zur Verfügung gestellt daher dürft ihr das Eigentum der Schule und des Waisenhauses nicht beschädigen.
Jeder Verstoß gegen diese Regeln wird bestraft, kann aber nicht zur Suspendierung des Kindes führen.